Leasing für IWSS Beauty Geräte

Es ist wieder soweit: Die Anschaffung eines Gerätes steht an!

Dabei gestaltet sich nicht  allein die Auswahl des Modells schwierig, sondern auch die Art des Kaufs – Soll es Direktkauf oder Leasing sein? Sofern Sie noch bei Punkt 1 sind, sprich bei der Modellauswahl, könnte sich vielleicht ein Blick in unseren  Shopp lohnen, wo Sie auch die Möglichkeit haben Angebote einzuholen. Haben Sie bereits ein Modell ausgesucht und sich ebenfalls für eine Kaufart – z.B. Leasing – entschieden, ist bereits eine große Hürde geschafft.

Eine weitere Hürde gilt es nun zu überwinden: Die richtige Auswahl aus den drei  Leasingangeboten das richtige für Sie zu finden.

Die erste Möglichkeit:

Leasingfinanzierung

  • Der Kunde leistet eine Anzahlung 

  • Der Kunde leistet eine Kaution (Zeitraum vor Zahlungspflicht der Leasingrate) 

  • Dem Kunden wird der Leasinggegenstand nach Eingang der Anzahlung/ Vormiete/Kaution übergeben.

  • Die Laufzeit des Leasingvertrags ist zeitlich befristet bis zum (Datum) (Leasingdauer). 

Mit fristgemäßem Eingang der vereinbarten Zahlungen an IWSS erwirbt der Kunde das Eigentum am Leasinggegestand mit Ablauf dieser Leasingdauer. Mit Ablauf der Leasingdauer enden auch sämtliche Gewährleistungs- und Haftungsansprüche des Kunden gegen IWSS.

Die Zweite Möglichkeit:

Leasingkaufoption

  • Der Kunde leistet eine Anzahlung

     

  • Der Kunde leistet eine Kaution (Zeitraum vor Zahlungspflicht der Leasingrate)
  • Dem Kunden wird der Leasinggegenstand nach Eingang der Anzahlung/ Vormiete/Kaution übergeben.
  • Die Laufzeit des Leasingvertrags ist zeitlich befristet bis zum (Datum) (Leasingdauer). Der Leasingnehmer hat den Leasinggegenstand auf eigene Kosten am nächsten Werktag nach Ablauf der Leasingdauer  in das Lager von IWSS zurückzuliefern (vgl. Ziffer 11).

Der Kunde hat die Option, den Leasinggegenstand nach Ablauf der Leasingdauer käuflich zu erwerben, in dem er bis spätestens zum (Datum) den folgenden Betrag an IWSS bezahlt. Mit dem Vereinbartem Betrag nach der Leasingdauer erwirbt der Kunde das Eigentum am Leasinggegestand.

Die Dritte Möglichkeit:

Leasing/Miete unbefristet

  • Der Kunde leistet eine Anzahlung 

  • Der Kunde leistet eine Kaution 

  • Dem Kunden wird der Mietgegenstand nach Eingang der Anzahlung/ Vormiete/ Kaution übergeben.

  • Die Laufzeit des Mietvertrags ist unbestimmt.

Der Mietvertrag kann durch beide Parteien jeweils zum Ablauf des nächsten Quartals gekündigt werden. Die Kündigung hat der jeweils anderen Partei spätestens zum letzten Tag des Quartals in Schriftform zuzugehen. Der Mietvertrag gilt dann mit Ablauf des des folgenden Quartals als beendet.

Der Mieter hat den Mietgegenstand frei von Mängeln zurück zu geben. Er ist verpflichtet, IWSS sämtliche Nachweise für durchgeführte Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten, Reparaturen usw. gemäß Ziffer 7 der AGB im Original oder in Kopie zu übergeben.

 

Die Sämtlichen Leasingraten/Anzahlungen/Kaution werden von uns berechnet und individuell zu jedem Gerät separat von uns erstellt und ein Angebot für Sie gemachen.

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